die revision in der strafrechtlichen assessorklau önnte den Diebstahl nicht ordnungsgemäß festgestellt haben. Unzulässige Anwendung von Strafmilderungs- oder Verschärfungsgründen: Zum Beispiel bei besonderen Umständen im Zusammenhang mit dem Assessorklau. Verfahrensfehler während des Prozesses: Verletzung der Verfahrensrechte des Angeklagten, U Ursula Hodkiewicz Mar 21, 2026