Freie Mitarbeit Nebentatigkeit Von A Z 350
ichgesetzt, doch der genaue rechtliche Status kann variieren. Wichtig ist die Abgrenzung zur Scheinselbstständigkeit, bei der Arbeitnehmer formal als Selbstständige gelten, tatsächlich aber wie Angestellte in das Unternehmen eingebunden sind. Die Kriterien zur Abgrenzung umfassen unter anderem: